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Die Reiseversicherung

Die Reiseversicherung ist wie eine projektbezogene Versicherung. Sie wird anlässlich einer oder mehrerer Reisen abgeschlossen.

Unter einer Reiseversicherung werden alle Verträge zusammengefasst, die im direkten oder mittelbaren Zusammenhang mit der Reise stehen. Einige von ihnen sind ein Muss; andere verhelfen dazu, dass der Reisende vor und während der Reise buchstäblich ruhig schlafen kann.

Eine typische Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung, allgemein auch als Auslandskrankenversicherung bekannt. Eine Reiseunfall-, die Reiserücktritts- oder die Reisegepäckversicherung sind ebenfalls sinnvolle Reiseversicherungen. Eine Reiseversicherung wird von verschiedenen Seiten angeboten. Bei Buchung einer Pauschalreise im Internet oder im Reisebüro am Ort kann zeitgleich die gewünschte Reiseversicherung abgeschlossen werden.

Die eine oder andere Reiseversicherung ist bei Bezahlung der Reise mit einer der namhaften Kreditkarten automatisch im Reisepaket enthalten. Letztendlich bieten auch Versicherungsgesellschaften und Verkehrs- oder Automobilclubs die Reiseversicherung an. Dem Reisenden stellt sich die Frage, welche Reiseversicherung für seine bevorstehende Reise empfehlenswert, zweckmäßig oder notwendig ist.

Reiseversicherung bei privater Krankenversicherung abschließen

Jedes Land hat sein eigenes Gesundheitssystem und die damit verbundenen medizinischen Leistungen. Selbst wenn aufgrund von staatlichen Vereinbarungen ein Krankenversicherungsschutz aufgrund der Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV besteht, werden die dortigen Gegebenheiten zugrunde gelegt.

Spätestens dann zeigt sich, wie qualitativ gut das deutsche Krankenversicherungssystem im internationalen Vergleich ist.

Das hilft dem im Ausland erkrankten GKV-Versicherten dann allerdings wenig. Ein solches Abkommen beinhaltet nur die medizinische Versorgung, nicht jedoch den gewünschten oder medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Der kann im Einzelfall lebensnotwendig sein und findet auch statt. Die Rechnung dafür kommt hinterher.

Als wichtigste Reiseversicherung gilt die Reisekrankenversicherung, die bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen wird. Hier ist das Leistungsspektrum umfassend und ausreichend. Ein Blick auf die Versicherungspolice zeigt, dass der Versicherte im Ausland ein Privatpatient ist. Das wirkt sich positiv auf die Behandlung beim niedergelassenen Arzt aus. Eine Terminvereinbarung ist zeitnah möglich.

Der Arzt kann einem Privatpatienten andere, sprich teure und insofern meistens wirksamere Medikamente verschreiben. Außerdem kann er selbst einen höheren Gebührensatz abrechnen als nach dem öffentlichen Gesundheitssystem seines Landes. Mit einer solchen Reiseversicherung ist das Standing ganz einfach ein anders, sprich besser.

Unfall im Urlaub – unerfreulich, aber möglich

Reiseveranstalter werben mit Frühbucherrabatten im zweistelligen Prozentbereich des ursprünglichen Reisepreises. Sie möchten ihre Reisen möglichst früh verkaufen. Der Reisende hat seinerseits ein halbes Jahr oder länger vor Reiseantritt die Sicherheit, dass es seine Wunschreise wird. Zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt kann viel geschehen.

Der Fall der Fälle

Im ungünstigsten Falle ist es nicht möglich, so wie geplant und gebucht zu verreisen. Die Reise ist bezahlt, und wenn noch nicht, muss sie auf jeden Fall bezahlt werden. Der Reiseveranstalter erfüllt seinen Vertrag und hat seinerseits Subverträge mit der Airline, mit dem Hotel und Dienstleistern vor Ort abgeschlossen. Die Reiserücktrittsversicherung ist eine eigene Reiseversicherung, die, ohne lange zu überlegen, abgeschlossen werden sollte. Je eher das geschieht, umso besser; am besten zusammen mit der Reisebuchung. Diese Reiseversicherung erstattet die Reisekosten, wenn aus den versicherten Gründen die Reise nicht angetreten wird. Hierzu lohnt sich ein ausgiebiger Versicherungsvergleich bei www.besttarif.org. Der Reisende sollte sich die Reiseversicherung mit dem besten Angebot, also die mit der umfangreichsten Risikoabsicherung, aussuchen.

Achtung

Je mehr Rücktrittsmöglichkeiten versichert werden können, umso besser. Für weibliche Reisende kann der Passus zur Reiseversicherung bei Schwangerschaft besonders interessant sein. Hierzu sollte auch das Kleingedruckte genau gelesen werden. Kannbestimmungen oder Formulierungen im Konjunktiv müssen stutzig machen. Im Leistungsfall zahlt die Reiseversicherung das, was im Vertrag als solcher definiert ist. Was nicht drinsteht, kann im gegebenen Falle auch nicht herausgelesen werden.

Reiseversicherung für Gepäckverlust

Spätestens dann, wenn das Gepäckband in der Ankunftshalle leer seine Runden dreht und der eigene Koffer nicht drauf liegt, erinnert sich der Fernreisende an den Sinn dieser Reiseversicherung, der Reisegepäckversicherung.

Hat er sie vorher abgeschlossen, ist es mehr eine Frage der Zeit und der bürokratischen Abwicklung, bis der Schaden ersetzt wird. Ohne diese Reiseversicherung kommt zum Ärger und den Unannehmlichkeiten noch der pekuniäre Verlust eines meistens vierstelligen Eurobetrages hinzu. Das Reisebudget muss so bemessen sein, dass die Gepäckversicherung als Bestandteil der Reiseversicherung einfach dazu gehört.

Jeder Reisende stelle sich die Frage, warum es gerade ihn treffen sollte, dass der Reisekoffer ein-, aber nicht mehr ausgecheckt wird. Geschieht das dennoch, ist der Ärger groß. Der Verzicht auf diese Reiseversicherung wäre ein Sparen am falschen Platz. 

Reiseabbruch- oder Reiseumbuchungsversicherungen sind jede für sich eine eigene Reiseversicherung, die im Einzelfall hilfreich sein kann. Dabei sind Ziel und Charakter der Reise mitentscheidend.

In beiden Fällen handelt es sich um längere Reisen mit aufwändigen Buchungen. Ob die Reise im Reisebüro am Ort oder im Internet gebucht wird; der Reisende sollte sich zu diesen Reiseversicherungen fachlichen Rat einholen.

Drei Schritte Versicherungs-Formel

1

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